Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

unternehmenzukunft, Dienstag, 15.12.2020, 12:06 (vor 1819 Tagen) @ J-C

Und wenn der Zug sich dann 1-2 Stunden verspätet und man dadurch in die Sperrstunde reinschlittert, dann hat die Exekutive auch keine Antwort parat außer im Zug zu übernachten oder was?

"Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt."

Siehe "Mein Zug hat Verspätung": https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum