Pflegeperson (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.12.2020, 21:00 (vor 1818 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.12.2020, 21:03

Wie weist man das nach?

Die Krankenkassen sind doch von 21 bis 5 Uhr auch nicht erreichbar, oder?


Ist eigentlich erstmal unwichtig. Die Kontrolle läuft ja eh nicht ab a la "das glauben wir ihnen nicht, bitte 500 Euro in Bar bezahlen", sondern "das glauben wir nicht, bitte einmal ihren Ausweis damit wir ihr Ordnungsamt verständigen können". Die melden sich dann ggf. irgendwann innerhalb der Verjährungsfrist, sofern sie bis dahin mal wieder freie Kapazitäten haben, und da kannst du dann Einspruch einlegen und deinen Beweis nachträglich vorlegen.

Selbst das wird in Fällen, in denen die Geschichte der Polizei plausibel erscheint, nicht passieren, sonst würden die das Ordnungsamt derart zuballern, dass es zu gar nichts mehr kommt. Wenn ich um 21.30 mit dem PKW von meiner pflegebedürftigen Mutter nach Hause fahre, ein Schreiben der Krankenkasse mitführe und ich auf dem Weg zwischen den beiden Adressen kontrolliert werde, würde ich mit dir wetten, dass zu 99% keine weitere Prüfung oder Aufnahme von Daten erfolgt, weil es keinen Grund zum Zweifeln gibt.

Anders sieht es aus, wenn ich um 2:45 nachts kilometerweit vom direkten Weg zwischen den Wohnungen abgedriftet bin und auf meinem Beifahrersitz ein Saufkumpane mit einem Kasten Bier sitzt.

Du weißt, auf was ich hinaus möchte.


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