Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

gnampf, Mittwoch, 16.12.2020, 16:11 (vor 1217 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Dennoch würde mich interessieren, was deiner Meinung nach den Unterschied in dieser Fallkonstellation ausmacht.

Das Kinder/Jugendliche eine besondere "Schutzsituation" darstellen, in die der normale Erwachsene nicht fällt, auch nicht bei direkter Verwandtschaft. Nichtmals wenn er frisch verliebt und hormongesteuert unterwegs ist.
Wahrscheinlich müsste man sich selbst wenn man zu einem Kind fährt die Frage gefallen lassen warum man das denn nach 21 Uhr macht. Nur da kann man das eher nochmal begründen a la "hat seinen Teddy bei mir vergessen und kann ohne nicht schlafen" oder vergleichbares.


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