Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 12:29 (vor 1819 Tagen) @ unternehmenzukunft
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 12:30

Die strengere Auslegung seitens der Exekutive gibt es schon:

"Wenn in Ihrer Region aufgrund der Hotspot-Regelung aber eine nächtliche Ausgangssperre verhängt wurde, dürfen Sie sich nach 21 Uhr nicht mehr außerhalb der Wohnung aufhalten, in der Sie sich gerade befinden. Das bedeutet, wenn Sie sich gerade zu Besuch bei einem anderen Hausstand befinden, müssen Sie entweder bis 21 Uhr zuhause sein oder dort übernachten. Ausnahme hiervon ist die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020."

Ja, wobei hier sogar wieder eine Lücke aufgerissen wird: wenn ich an der Landesgrenze quasi ausgekippt werde kann ich mich ja garnicht in meiner Wohnung befinden bzw. aufhalten. Ergo könnte man ableiten, dass man sich im Anschluss eben auf dem direkten Weg zur Wohnung machen muss.

Ich frage mich aber, warum sich die DB aktuell in diesen Fällen der Ausgangsbeschränkung so derart strikt weigert, die Zugbindung aufzuheben, sodass man eine Verbindung wählen kann, bei der man vor 21 Uhr in der Zielwohnung angekommen sein kann. Es liegt ja weder an wegfallenden Reisegründen, noch an durch den Reisenden verschuldeten Umständen, sondern einfach daran, dass es dem Reiseden nicht gestattet ist, nach 21 Uhr zu reisen, was zum Buchungszeitpunkt weder bekannt, noch absehbar war...

Nenne es bitte Ausgangesperre.

Ob sich die Bahn aufgrund der neuen Regelung wirklich derart strikt weigert, weiß ich nicht - hast du es schon probiert? Könnte mir vorstellen dass das Thema bzw. der Umgang damit bei der Bahn auch grad ein großes Thema ist.


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