Super Beitrag & Bußgeldkatalog (Sammelthreads)

Sportdiesel612, Dienstag, 15.12.2020, 20:10 (vor 1200 Tagen) @ unternehmenzukunft

Und wenn der Zug sich dann 1-2 Stunden verspätet und man dadurch in die Sperrstunde reinschlittert, dann hat die Exekutive auch keine Antwort parat außer im Zug zu übernachten oder was?


"Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt."

Siehe "Mein Zug hat Verspätung": https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Danke für den Link!!! Echt tolles Forum hier. Zu den FAQ gilt aber die Einschränkung
"Stand der nachfolgenden FAQs: 11. Dezember 2020. Sobald die neue Verordnung vorliegt, werden wir die FAQs anpassen."

Wenn man da weiterklickt, gibt es auch den Bußgeldkatalog:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-617/

Der ist aber wohl nicht mehr ganz aktuell, für 150,- gibt es nichts mehr:
"17. Die Einhaltung der Infektionsschutzregeln wird von der Polizei und den Ordnungsbehörden kontrolliert. Polizei und Ordnungsbehörden sind angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit entsprechendem Bußgeld zu belegen.

18. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen umzusetzen und den zugehörigen Bußgeldkatalog zu aktualisieren. Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre wird ein Mindestbußgeld von 500 € festgesetzt."

Da bleibt nur ein ... Fax des Arbeitgebers, dass man sofort nach Bayern kommen muss, auch wenn man erst nach 21:00 Uhr eintrifft.


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