Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

Garfield_1905, Freitag, 27.11.2020, 17:33 (vor 1837 Tagen) @ chriL999

Es wir gar nichts vorrätig sein,
das ist doch kein Mitnehemladen, auch wenn du das gerne machst.


Das sollte dann aber auch fürs Personal so gehandhabt werden (und nicht Tüten mit Resten (?) mitgenommen werden).

Bist Du der Meinung, das die DB - Mitarbeiter so wenig Geld bekommen, das sie sich schon Tüten mit 'Resten' mitnehmen müssen ? :-) :-) :-)


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