Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

Sportdiesel612, Dienstag, 15.12.2020, 09:47 (vor 1819 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Sportdiesel612, Dienstag, 15.12.2020, 09:47

Fahre einfach wie es auf deinem Ticket steht und mach dir keine Sorgen um die Ausgangssperre.


Mal abwarten. Gerade in Bayern habe ich kein gutes Gefühl dabei.

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_10

§ 25 Regelungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

...

h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Wenn die Bahn jemanden aus den Zug wirft (Zielbahnhof erreicht) und man dann nach Hause will, ist das doch unabweisbar.

Ich werde mal das bayerische Kontaktformular bemühen, vielleicht gibt es eine Antwort.


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