Nicht ganz ernst gemeinte Nachfrage ... (Sammelthreads)

Garfield_1905, Sonntag, 15.11.2020, 08:42 (vor 1849 Tagen) @ J-C

(...) Das heißt, der ÖV ließe sich, soweit ich es sehe, dann auch weiterhin uneingeschränkt nutzen. Man muss dann nach dem Aussteigen bloß einen der anderen Gründe haben (Arbeit, Besorgung, Erholung...), schätze ich mal.

Und was macht man, wenn man vor dem Aussteigen keinen der genannten Gründe angeben kann ? *grübel


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