Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

ffz, Dienstag, 15.12.2020, 15:20 (vor 1819 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Hallo,

der Bayerische Staat verbietet die reise und den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung auch nach 21 Uhr nicht, beim vorliegen triftiger Gründe:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
a)
eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b)
der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
c)
der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
d)
der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
e)
der Begleitung Sterbender,
f)
von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
g)
der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
h)
von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Corona gibt es nicht erst seit gestern und dass die Zahlen steigen war auch absehbar. Ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist aus Juxx und Tollerei durch die Republik zu reisen muss jeder für sich selbst entscheiden.

Ein Besuch der Verwandtschaft ist eine Wahrnehmung des Umgangsrechts, somit weiterhin erlaubt.

Mit den Polizisten, sofern überhaupt kontrolliert wird, soll übrigens helfen. Auch das sind nur Menschen, auch wenn die eine Uniform tragen und den Executive Gewalt des Staates darstellen.


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