Hotelgutschein bei Zugausfall oder Verspätung (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 00:42 (vor 1199 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 00:45

Mal ne Frage zu der Ausgangssperre:

Die ist ja eigentlich dazu gedacht, dass sich die jungen Leute nicht mehr nachts auf der Straße treffen und dort saufen. Solche Ansammlung wurde auch in den letzten Monaten von der, zumindest in Erfurt, nachts doch sehr präsenten Polizei kontrolliert. Wer einfach mit der Straßenbahn zum Bahnhof bzw zurück gefahren ist wurde in Ruhe gelassen. (Gibt ja auch keinen Anlass und dann keine Rechtsgrundlage)
Nun KÖNNTE ja ab 21 Uhr (m.E. viel zu früh, 0 uhr wäre angebracht) jeder als potenziell verdächtig, da gegen die Verordnung verstoßen, kontrolliert werden. Meint ihr das passiert auch bei normalen Fahrten im ÖPNV zwischen 21-5 Uhr bzw beim warten an Haltestellen und Bahnhöfen im dieser Zeit.

Kenne die Rechtslage in Thüringen jetzt nicht genau, grundsätzlich ist aber schon eine gewisse Wahrscheinlichkeit vorhanden, kontrolliert zu werden, schließlich ist davon auszugehen dass insgesamt sehr viel weniger Personen unterwegs sein werden als bisher. Für diese verbleibenden Personen steigt natürlich auch das Risiko kontrolliert zu werden.

Gerade in Bayern ist die Polizei ja generell zumindest ihrem Image nach sowieso schon autoritärer als in den meisten anderen Bundesländern (ich persönlich habe allerdings bisher nur korrekte Polizisten erlebt, hatte aber zugegebenermaßen noch nicht wirklich viele Begegnungen, im Bekanntenkreis habe ich aber durchaus auch schon einigen Negativbeispielen gehört). Daher gehe ich generell davon aus dass diese eine Anweisung erhalten, "hart und ausnahmslos" durchzugreifen, ganz in Manier des Staats-Lenkers. Was nicht ausschließt, dass es einzelne Polizisten gibt, die aufgrund vorhandener eigener Meinung oder doch interner Weisungen nicht in jedem Fall Bußgelder verteilen (wurde ja bei den Maskenkontrollen auch bei weitem nicht in jedem Fall gemacht).

Und wenn man sagt fahre von einem Besuch (1 Person ist ja erlaubt) zurück einfach, oder wollen die genaue Angaben (Ort, etc) was die Polizei ja eigentlich nichts angeht und ich auch nciht zur Auskunft verpflichtet bin.

In Bayern vsl. nicht erlaubt nach 21 Uhr und auskunftspflichtig ist man in all den Bundesländern gegenüber der Polizei, in denen es Ausgangsbeschränkungen oder -sperren gibt. Zumindest soweit, dass man den triftigen Grund benennt. Ob man weitere Angaben dazu machen muss ist fraglich, das müssten Gerichte klären.

Ich persönlich bin beispielsweise als Pflegeperson bei mehreren Verwandten eingetragen und habe daher grundsätzlich schon mal ein paar triftige Gründe, nachts unterwegs zu sein, leider bringt mir das wenig, wenn ich am Bahnhof aufgegriffen werde. Ansonsten könnte möglicherweise ein Hund hilfreich sein!


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