Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.12.2020, 20:49 (vor 1818 Tagen) @ Dr. Bahn
bearbeitet von bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.12.2020, 20:52

Ministerium: Länger gebuchte Reisen während Ausgangssperre erlaubt

Mittwoch, 16. Dezember, 11.47 Uhr: Länger gebuchte Zug- oder Flugreisen in den Nachtstunden sind trotz der nun landesweit geltenden nächtlichen Ausgangssperre ausnahmsweise erlaubt. Wer also zwischen 21 und fünf Uhr zum Bahnhof oder Flughafen oder von dort nach Hause muss, muss laut Gesundheitsministerium keine 500 Euro Bußgeld fürchten.

weiter siehe sueddeutsche.de

Vielen Dank für den Post! Gleich mal abgespeichert, die Sache ist zumindest für mich damit erstmal erledigt und ich bin gespannt, ob ich denn kontrolliert werde.

Für alle die es nicht lesen wollen: Maßgebend ist das Buchungsdatum, dieses muss vor dem 16.12. liegen. Inwiefern das die Polizei vor Ort feststellen kann, sei mal dahingestellt. Probleme gibt es ja auch bei Automatentickets, die gar keine Verbindungsauskunft aufweisen, Reisezentrum-Tickets mit abgetrennter Verbindungsauskunft, sowie die grundsätzliche Frage was mit zugungebundenen Ticktes ist. Beim BC 100 Inhaber fällt es leicht zu sagen, dass dieser ja einfach früher fahren kann und die Regelung für ihn nicht gilt, das sehe ich ein. Was ist mit Flexpreiskunden die schon früher gebucht haben (z.B. aufgrund der Preiserhöhung zum Fahrplanwechsel)? Klar, die könnten auch früher fahren. Eventuell gibt es aber keine vergleichbare Verbindung zum frühreren Zeitpunkt (wenn ich z.B. an eine Reise Kiel-Passau denke). Oder es gab gar keine Sparpreise mehr, und es musste ein Flexpreis gekauft werden? Noch absurder wird das ganze, wenn mann den NV-Anteil bei Sparpreisen mit in die Betrachtung einbezieht.

Aufgrund dieser Unabwägbarkeiten sehe ich eine gewisse Chance, dass auch Personen mit später gebuchten Tickets bei Kontrollen durchkommen, sofern die ganze Geschichte plausibel klingt.

Ich bin jedenfalls froh, meine Fahrt in einem voraussichtlich fast leeren Zug durchführen zu können.

Was das Einlenken des Ministeriums an sich angeht: Ich glaube nicht dass diese aus Mitleid oder reiner Nettigkeit von der bisherigen Auslegung abgewichen sind, sonder entweder, weil irgendwer festgestellt hat, dass die ganze Sache vor Gericht doch nicht ganz eindeutig ausgehen könnte, oder vielleicht auch weil die Bahn sich einer Flut an Anfragen ausgesetzt sieht und daher um eine klarstellende Regelung gebeten hat. Was meint ihr dazu?


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