ich "verstehe" die Bahn auch (Sammelthreads)

EK-Wagendienst, EGST, Mittwoch, 13.01.2021, 18:08 (vor 1789 Tagen) @ Arminius

Weil sie Dir die gebuchte Leistung nicht anbieten dürfen, damit können sie vom Vertrag nur zurück treten.


Bei der Buchung im Hotel habe ich nicht angegeben, ob es eine private oder dienstliche Reise ist. Mit der "Bahnargumentation" könnte man mir also durchaus die Erstattung verweigern.


Eben nicht, die Bahn fährt ja und hält die Leistung bereit, kannst ja den Zug nutzen.


Genau wie bei der Buchung im Hotel habe ich auf der Fahrkarte nicht die Namen und Adressen der vier Mitfahrer eintragen lassen. Meines Wissens ist das auch gar nicht möglich bei Fernverkehrstickets. Und da das Ticket auf mich personalisiert ist, bin ich aktuell gar nicht in der Lage, eine Reisegruppe zusammenzustellen, mit der ich erlaubterweise die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen könnte.

Stimmt alles.
Nur ist es eben DEIN Problem, und nicht ein Problem der Bahn.
Die Bahn hat DICH auch darauf hingewiesen.

Wenn man es verstehen will, dann ist es eben so, und damit Lehrgeld.
Verschiedene hier haben jetzt schon immer alles gleich geschrieben.

Beschwer dich bei denen, der Euch das Gruppentreffen verboten hat, das ist aber nicht die Bahn.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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