15km-Regelung (Sammelthreads)

Yassakka, München, Dienstag, 12.01.2021, 22:21 (vor 1790 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Nach meiner Auslegung ist meine Fahrt eben der Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Partners zuzurechnen und damit lt. VO (und die gilt ja in erster Linie) erlaubt.

Diese Auslegung würde leider wohl keinem Gericht standhalten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch die meisten Polizisten haben durchaus Mühe, mit den aktuellen Regelungen schritt zu halten, bzw. Nicht die Muße, solche Details genau zu prüfen...


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