Grundrechtsdiskussion ist wichtig, gerade in Krisenzeiten (Sammelthreads)

Christian_S, Donnerstag, 07.01.2021, 11:23 (vor 1795 Tagen) @ Ost-Lok-Fan


Wobei das Bestehen auf den eigenen Grundrechten die von anderen teilweise massiv eingeschränkt werden können.

Genau diesen Widerspruch muss man abwägen, aber es gibt keinen Absolutheitsanspruch. Auch Du kannst im Supermarkt, im Zug oder im Wartezimmer einer Arztpraxis unwissendlich andere anstecken, obwohl Du es gar nicht vermeiden kannst, diese Wege zu erledigen.


Ist es mehr als ausreichend.

Leider nicht, da zu pauschalisiert reglementiert wurde. Zum Beispiel die Schließung des Einzelhandels über einen so langen Zeitraum wie jetzt ist unverhältnismäßig, da erstens die Ansteckungen im Einzelhandel nichtmal annähernd so hoch waren wie an anderen Orten (Familien, Altenheimen, Schulen) und zweitens damit auch wieder Grundrechte von Menschen eingeschränkt werden. Denke auch mal an Familien mit Kleinkindern/Babys. Die Kleinen wachsen extrem schnell, brauchen daher ständig neue Sachen. Jetzt hast Du aber keine Chance, mit Deinem 2 jährigen Kind z.B. Winterschuhe anprobieren zu gehen. Kannst nur auf Verdacht online bestellen und beten, dass sie passen.
Das ist nur eines von vielen Problemen, die man mit der pauschalen Schließung des Einzelhandels geschaffen hat. Und wir reden hier von vsl mehreren Monaten.


Also darfst du dein Grundrecht auf Unversehrtheit ausleben, andere aber nicht? Nein dieser Argumentation folge ich nicht. Körperliche Unversehrtheit ist wohl das stärkste der Grundrechte.

Da irrst Du Dich, sondern entscheidest das vermutlich eher aus emotionaler Sicht heraus.

Gerade vor wenigen Tagen gabs dazu eine sehr gute Reportage im Fernsehen, die die Abwägung und rechtliche Sachlage sehr gut darstellte.
Ein Kind wurde entführt. Die Polizei verhaftet einen Verdächtigen, kann aber nicht sicher beweisen, das er wirklich der Entführer ist. Die Frage war, wie weit man gehen kann, um den mutmaßlichen Entführer zum Reden zu bringen. Stichwort: Folter.
Ist er wirklich der Entführer, würde das Opfer aufgrund seiner Verhaftung in akuter Lebensgefahr schweben, solange er den Aufenthaltsort nicht preisgibt. Steht nun das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit des Kindes höher als das Recht des mutmaßlichen Entführers?
Juristische Antwort: nein, das verbietet das Grundgesetz und die Genfer Konvention.

Hat zwar mit Corona nix zu tun, sondern dient als Beispiel, dass keines der Grundrechte stärker ist als andere.


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