15km-Regelung (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Montag, 11.01.2021, 21:17 (vor 1791 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 11.01.2021, 21:21

1. Wenn es für meinen Wohnort diese Regel gibt gilt sie, wenn nicht habe ich in dieser Hinsicht nirgendwo Einschränkungen zu befürchten.

Prinzipiell ja. Außer die sonstigen Ausgangsbeschränkungen, wo es welche gibt, und Ausgangssperren (nachts), wo es welche gibt. Zudem gibt es Länder, in denen flächendeckend eine solche 15 km-Regel gilt (mindestens Sachsen). Dann gibt es wohl noch Länder mit Einreisebeschränkungen (z.B. wohl MV, evtl. auch Sachsen?). In Bayern dürfen Hotspots eine Einreisesperre selbst verfügen, wenn es dort viel Auftrieb gibt (ist wohl für typische Ausflugsziele gedacht, aber eine Kann-Vorschrift, kein Automatismus). Der reine Transit ist übrigens sehr häufig ohne Einschränkungen erlaubt, auch in Bayern, während der nächtlichen Ausgangssperre. Es ist insgesamt ein sehr großer Flickenteppich.

2. In Landkreisen bzw. Ländern wo diese Regel gilt müssen sich auch Auswärtige daran halten. Kann aber m.E. nicht sein, da es um den Wohnort geht. Außerdem ab wo würden die 15km dann gelten ?

Wenn du aus einem Nicht-Hotspot kommst, gilt für dich die 15km Regel um die Hotspots herum nicht. Außer es gibt eine gesonderte Regelung dazu, die die dortige Kommune erlassen hat(vgl. oben).

Auch die erlaubten Gründe, die ein Überschreiten der 15 km Regelung ermöglichen, weichen je nach Bundesland ab. Teilweise sind Besuche eines anderen Hausstandes/einer anderen Person auch über 15 km hinaus erlaubt, meist auch Einkäufe. Das heißt, in manchen Ländern beziehen sich die 15 km tatsächlich nur auf rein touristische Ausflüge oder Sportaktivitäten.


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