1. Landkreis mit Tagesausgangssperre (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 29.12.2020, 12:54 (vor 1804 Tagen) @ GibmirZucker

Verstehe unter Aufenthalt im Freien auch mindestens ein Aussteigen. Ob Umsteigen ohne Verlassen des Bahnhofsgeländes dazu gehört, ist meines Wissens nicht abschließend geklärt (wäre bei mir ja der Fall, sollte ich nachts zwischen halb zwei und zwei in Karlsruhe/BW umsteigen).

In Bayern lt. Verordnungstext nicht unbedingt. Allerdings steht im FAQ, dass vom Ministerium der Transit und auch das Umsteigen am Bahnhof als zwingende Ausnahme gesehen werden und daher weiterhin erlaubt sind. Ich vermute Kontrollen auch eher an den Ausgängen, nicht zwischen den Gleisen. Gibt es schon Erfahrungsberichte?

Vieles ist nicht zu Ende geregelt und durchdacht.

Das stimmt wohl.


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