Frage an österreichische Hobby Juristen (Sammelthreads)

markman, Sonntag, 10.01.2021, 16:08 (vor 1792 Tagen) @ J-C

Und wenn man normalerweise wöchentlich einreist, aber derzeit durch Distance-Learning im Ausland verbleibt, wieder aber zum Beginn des Präsenzbetriebs pendeln wird?

ich habe zu diesem Thema sehr viel recherchiert und auch telefoniert. Es gilt dabei plausibel nachzuweisen, weil die Verordnungen recht allgemein gehalten sind.

In deinem Fall lautet es:

Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens monatlich) zur Teilnahme am regelmäßigen Schul- und Studienbetrieb einreisen oder wiedereinreisen.

Da wird dann eher die Zukunft gemeint sein, die Verordnung gilt ja nur bis zum 24.01.2021. Da sehe ich keine Probleme, so dass man uneingeschränkt einreisen darf,

Gruß,
Markman


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