Frage an österreichische Hobby Juristen (Sammelthreads)

Altmann, Sonntag, 10.01.2021, 13:06 (vor 1798 Tagen) @ GibmirZucker

Hmmm, gute Frage.

Also ich persönlich würd das so sehen, dass man zwischen dem (gezwungenen) Verlassen der Wohnung und dem Abflug ja quasi "obdachlos" ist. Und einem Obdachlosen kann man den Aufenthalt im Freien ja nicht verbieten. Aber das ist wohl noch nicht wirklich durchjudiziert ;-).

Aber wie ernst das tatsächlich genommen wird, beweisen ja die Flüge auf die Malediven ab dem Flughafen VIE (die u.a. von Herrn Lugner genutzt werden, und er postet dann schöne Fotos). Merke: Reisen für touristische Zwecke sind verboten (trotzdem fragt scheinbar kein Grenzpolizist am Flughafen, ob man aus beruflichen Gründen auf die Malediven fliegt ;-)).


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