wenn die Hotels so argumentieren würden wie die Bahn... (Sammelthreads)

Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:49 (vor 1789 Tagen) @ Arminius

Der Unterscheid ist, dass es Privatleuten VERBOTEN ist, im Hotel zu übernachten und es dem Hotel verboten ist, Privatleute zu beherbergen, es ist ihnen also verboten ihre vertraglich Leistung zu erbringen und sie erbringen sie auch nicht, als besteht Erstattungsanspruch. Es ist hingegen völlig legal, Bahn zu fahren. Hier ist die Inanspruchnahme der Leistung an sich nicht verboten und die Leistung wird auch erbracht. Die Bahn verweigert völlig zurecht die Erstattung.


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