...das Hotel hat aber gar nicht dicht gemacht... (Sammelthreads)

Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:58 (vor 1788 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:59

Was verstehst du eigentlich daran nicht, dass es nicht die vertraglich mit der Bahn vereinbarte Leistung ist, Gruppentreffen zu ermöglichen, sondern Beförderungsleistungen zu erbringen? Beim Hotel ist die Leistungserbringung (Übernachtung) an sich verboten. Bei der Bahn ist die Leistungserbringung (Beförderung von A nach B) nicht verboten, es sind lediglich von dir zu verantwortende Begleitumstände verboten, die aber nichts mit dem Unternehmen Bahn zu tun haben und die Leistungserbringung der Bahn auch in kleinster Weise beinträchtigen. Die Bahn erfüllt ihren Vertrag in vollem Umfang (sofern es keine Verspätungen gibt).


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