Regelungen im Fernverkehr unterliegen nicht dem Landesrecht (Sammelthreads)

ffz, Dienstag, 12.01.2021, 18:10 (vor 1790 Tagen) @ Southwest Chief

Hallo,

das Bundesland kann über das Infektionsschutzgesetz nur Regelungen für das eigene Bundesland treffen. Für den Nahverkehr ist das Bundesland zuständig, also kann es dafür regelen. Für den Fernverkehr gilt aber Bundesrecht, da kann das Bundesland über das Infektionsschutzgesetz nichts regeln. Deshalb ist zB essen und trinken im Fernverkehr erlaubt und die Mund-Nasen-Bedeckung darf dazu abgenommen werden, im Nahverkehr ist das je nach Bundesland nicht zulässig.

Da ich nicht davon ausgehe, dass du im Zug arbeitest, für den Arbeitsschutz und die maximale Tragedauer ist dein Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig, hast du als Fahrgast mit der Berufsgenossenschaft nichts zu tun. Es steht dir frei nach 2 Stunden den Zug zu verlassen und eine Maskenpause einzulegen.

Was nun konkret vorgeschrieben wird, findest du nur heraus, wenn du die entsprechende Verordnung des Landes Bayern liest.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum