15km-Regelung (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 12.01.2021, 23:06 (vor 1790 Tagen) @ Yassakka
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 12.01.2021, 23:08

Diese Auslegung würde leider wohl keinem Gericht standhalten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und auch die meisten Polizisten haben durchaus Mühe, mit den aktuellen Regelungen schritt zu halten, bzw. Nicht die Muße, solche Details genau zu prüfen...

Ansonsten gäbe es ja auch noch den Auffanggrund der weiteren unabwendbaren Gründe. Ein entsprechendes Urteil, dass eine solche Fahrt definitiv keinen solchen Grund darstellt, gibt es soweit ich weiß noch nicht, und ich sehe hier auch keine solche Eindeutigkeit bezüglich eines möglichen Urteils.

Bei bisherigen Urteilen zur Ausgangssperre, z.B. aufgrund eines nicht möglichen Spaziergangs oder Sport, wurden ja in der Regel die Begründung gebracht, dass derjenige genauso gut 2 Stunden vorher spazieren gehen könnte.

Das kann ich aber auf meinen Fall nicht übertragen, weil meine Partnerin 2 Stunden vorher ggf. noch ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachgehen muss und ich sie zu dieser Zeit nicht abholen kann. Der verpflichtende Verweis auf ÖPNV ist in dem Fall aus meiner Sicht auch nicht so eindeutig, wie es in dem FAQ steht, da wie bereits erwähnt hier eigentlich nur das Taxi in Betracht käme. Dieses steht aber evtl. gar nicht dort. Gibt es dann eine Pflicht zur Vorbestellung eines Taxis? Wenn ja, woher sollte sich diese ableiten? Vielleicht hat sie kein Geld dabei, kein Handy dabei, kann sich ein Taxi nicht leisten oder möchte es aufgrund der Infektionsgefahr meiden?

Man sollte ja auch bedenken, dass die FAQs keinen Verordnungstext darstellen, sondern eigentlich mehr oder weniger eine Auslegung des Ministeriums sind.

Es ist daher nicht ausgeschlossen dass es weitere Gründe gibt die vor Gericht anerkannt werden (mir fällt da z.B. noch die dringende Sicherung von Eigentum ein, die vor Gericht ziemlich sicher durchgehen dürfte; beispielsweise wenn mich jemand nachts anruft, dass gerade das Dach meines Wochenendhauses wegzufliegen droht, Wasserschaden o.Ä.).


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