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Reservierungszettel, KDU, Donnerstag, 07.01.2021, 01:36 (vor 1177 Tagen) @ sflori

Zu Deinem Beispiel:
Wenn ich symptomfrei und ohne das Wissen, Überträger zu sein, diese Reise antrete, dann ist die Ansteckung Anderer sehr bedauerlich, aber ein schuldhaftes Verhalten kann ich nicht erkennen.


Schuldhaft könnte z.B. sein, dass die Reise angetreten wurde, obwohl sie aufgrund der geltenden Verordnungen nicht zulässig gewesen wäre.

Das gilt allerdings nur für bestimmte Gebiete/Landkreise...


Und mal ein ganz persönliches Beispiel, das mich gerade erwischt hat: Ich war an Heilig Abend bei Freunden mit Kindern, alles regelkonform. Und obwohl wir nur gemeinsam Brettspiele und Lego gespielt haben, hat mich eines der Kinder mit einer Grippe angesteckt, die mich zwei Wochen lang "begeistert" hat. An Heilig Abend hatte natürlich keiner Symptome gezeigt. Wir waren alle top-fit und es war ein super Abend. Drei Tage später gings dann bei dem Kind und mir erst mit den Symptomen los.

Wenn die nicht bei dir um die Ecke Wohnen wäre das laut deiner vorherigen Aussage gar nicht erlaubt gewesen ;)


Das ist jetzt alles nicht schlimm, weils eben eine normale Grippe war. Muss man halt auskurieren, danach läufts schon wieder. ;)

Wenns aber Corona ist, muss das nicht so glimpflich ausgehen. Und es geht immer weniger glimpflich aus, je älter der/die Betroffene ist.


Bye. Flo.


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