15km-Regelung (Sammelthreads)

Yassakka, München, Dienstag, 12.01.2021, 19:14 (vor 1192 Tagen) @ 611 040

Hi,

in einigen Ländern gilt ja aber heute die 15km-Regel, wonach man sich zum Einkaufen, Freizeitgestaltung etc. nur noch in einem Radius von 15km um seinen Wohnort bewegen darf.

Wichtiger Einschub: Die 15-km-Regel gilt ausschließlich für touristische Tagesausflüge, aber gerade nicht fürs Einkaufen, Besuche von Freunden, Besorgungen, andere Termine, etc. Die Regel soll nur verhindern, dass die Münchner in die Berge fahren zum Wandern oder die Sauerländer alle nach WInterberg stürmen. Alles, was kein touristischer Tagesausflug ist, ist auch weiter als 15 km entfernt erlaubt!

Dies gilt jedoch lange nicht überall. in Thüringen ist es nur eine Empfehlung, und in NRW fehlt die Regelung ganz.

Wie wird die Regel, dort wo sie besteht, angewendet?
Logisch wäre erstmal folgendes:
1. Wenn es für meinen Wohnort diese Regel gibt gilt sie, wenn nicht habe ich in dieser Hinsicht nirgendwo Einschränkungen zu befürchten.
2. In Landkreisen bzw. Ländern wo diese Regel gilt müssen sich auch Auswärtige daran halten. Kann aber m.E. nicht sein, da es um den Wohnort geht. Außerdem ab wo würden die 15km dann gelten ?

Ich darf also bspw. ins Erzgebirge fahren, obwohl dort die 15km Regel gilt, da ich ja nicht dort wohne ?
(Nur theoretisch, ob das aktuell sinnvoll ist gerade dorthin zu fahren, auch wenn die Winterlandschaft bestimmt traumhaft ist, soll jeder für sich entscheiden dürfen)

Grüße 611 040
endlich wieder aus Thüringen

Für Bayern: Bei einem Inzidenz-Wert von 200 gilt: Touristische Tagesausflüge sind nur noch im Umkreis von 15 km um den Wohnort erlaubt. Gerechnet wird ab der Ortsgrenze des Wohnortes, nicht des Landkreises. Städter sind also etwas im Vorteil.
Bewohner eines Landkreises mit Inzidenz über 200 dürfen also keine Ausflüge in andere Landkreise machen, egal wie die Inzidenz dort ist.
Andersherum ist es grundsätztlich erlaubt, aus einem Landkreis mit Inzidenz unter 200 in einen Kreis zu fahren, der eine Inzidenz über 200 hat (und dessen eigene Bewohner daher nicht selbst umgekehrt fahren dürften). Es sei denn, die lokalen Behörden verbieten dies explizit (was in Bayern einige der beliebtesten Kreise bereits getan bzw. in Aussicht gestellt haben.

Hinweis: Ich arbeite an einer Corona-Info-Hotline in Bayern. Alle meine Aussagen gelten daher für Bayern, dürften aber grundsätzlich auch in den meisten anderen Bundesländern gelten. Mit deren Verordnungen habe ich mich aber nicht im Detail beschäftigt.

Hoffe, geholfen zu haben.
Und jetzt kaufe ich mir schnell FFP2-Masken...


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