Bahnfahren nur mit Genehmigung. (Sammelthreads)

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 20.12.2020, 14:12 (vor 1813 Tagen) @ Der Blaschke

Fahrten müssen von den Behörden genehmigt werden. Alle Fahrten müssen also vorher angemeldet und beantragt werden.

Aber nicht etwa online mit PIN. Die handschriftlich ausgefüllten Formulare nebst beglaubigter Nachweis-Fotokopien müssen persönlich auf einer Amtsstube abgegeben werden. Etwa 8-12 Wochen später bekommt man einen behördlichen Bescheid auf mausgrauem Briefpapier wie vom Finanzamt. Sämtliche BC100-Flexibilitäten werden b.a.w. ausgesetzt und durch Streckenmonatskarten mit genauer Angabe Wohnsitz <> Arbeitsstelle ersetzt.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797


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