'gute' Grundrechte und 'schlechte' Grundrechte? (Sammelthreads)

heinz11, Donnerstag, 07.01.2021, 19:07 (vor 1205 Tagen) @ Paladin

oder so ähnlich.

Nein. Es gibt das Grundrecht in Art. 1 GG, was allen anderen vorgeht. Die anderen Grundrechte sind untereinander gleichberechtigt, so daß es immer einer Abwägung bedarf.


Ich verstehe partout nicht, warum in diesem Jahr nicht der Datenschutz zugunsten eines zuverlässigen Infektionstrackings gelockert wurde. Die Grundrechtseingriffe in Form von Lockdowns, Quarantäne & Co. dürften doch viel schwerwiegender sein, oder nicht?
Sicherlich hätten da wieder einige Querschenker und Esotheoretiker vor Wut geschäumt, aber es ist besser als die jetzige Situation.

Reine Vermutung von mir:
Wahrscheinlich gibt es das InfSchG nicht her, damit auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung derart einzuschränken.

Und natürlich hätten jegliche Beschränkungen im Datenschutz nach Abklingen der Pandemie wieder zurückgenommen werden müssen, aber auch das Bezweifeln ja einige und sehen in allem die Stasi2.0 am Werk, während Gesundheitsämter mit dem Faxen nicht hinterherkommen ...

Nein, diese Zweifel sind absolut berechtigt. Mir ist nicht bekannt, daß der Staat eine Grundrechtseinschränkung oder eine Möglichlichkeit des Datensammelns freiwillig aufgegeben hat. Da fallen den Politikern 1.000 Gründe ein, warum das gerade nicht aufgehoben werden kann. Mir kommt da die Diskussion über die Nutzung der gespeicherten LKW-Mautdaten in den Sinn, die man nutzen könnte, weil es ja auch LKW-Fahrer geben soll, die Straftaten begehen.


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