Erstattungsanspruch für Gruppentickets aufgrund von Corona? (Sammelthreads)

Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:31 (vor 1190 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:33

Aktuell besteht ja deutschlandweit die Regelung, dass private Treffen mit Personen, die nicht im eigenen Hausstand leben, nur mit einer weiteren Person stattfinden dürfen. Somit wären dann ja auch geplante/gebuchte Bahnfahrten verboten, wenn gegen die o.g. Regelung verstoßen würde. Kennt jemand die Rechtsgrundlage, warum die Bahn sich trotzdem weigert, für entsprechende Gruppen erworbene lt. der Tarifbedingungen nicht stornierbare Fahrkarten zu erstatten? Die Tarifbedingungen müssten doch eigentlich durch das Verbot der Treffen "übersteuert" werden.

Es ist ganz einfach. Die Bahn erbringt ihre Leistung, also besteht kein Erstattungsanspruch. Es ist völlig egal, aus welchen Gründen du deine Reise nicht antreten kannst. Auch wenn dein Haus brennen würde hättest du keinen Erstattungsanspruch. Die Bahn erbringt ihre Beförderungsleistung und damit hat sie ihren Teil des Vertrags erfüllt. Du irrst dich, wenn du sagst, geplante/gebuchte Bahnfahrten verboten sind. Das sind sie nämlich nicht. Nur das Treffen mit mehr als einer über den eigenen Haushalt hinausgehenden Person ist verboten, nicht aber die Bahnfahrt. Ihr könnt euch ja im Zug außeinadersetzen, dann ist es kein Treffen mehr.

Ich kann ja verstehen, dass es ärgerlich ist, aber du bis ganz einfach selbst Schuld. In Coronazeiten muss man einfach davon ausgehen, dass die Reisepläne durchkreuzt werden und sollte ein stornierbares Angebot kaufen. Wenn man das nicht tut und ein nur wenig billigeres nicht stornierbares Ticket kauft, hat man eben Pech gehabt. Es wäre unfair gegenüber den Leuten, die für ein stornierbares Ticket mehr bezahlt haben, wenn jetzt auf einmal auch nicht stornierbare Tickets aus Kulanz erstattet werden würden, denn dann hätten sie ja den Aufpreis für ein stornierbares Ticket umsonst bezahlt.


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