Aufgaben von Ermittlungsbehörden - auch wenn es abschweift (Sammelthreads)

Ost-Lok-Fan, Metropole Ruhr, Donnerstag, 07.01.2021, 12:15 (vor 1177 Tagen) @ Christian_S
bearbeitet von Ost-Lok-Fan, Donnerstag, 07.01.2021, 12:16

Gerade vor wenigen Tagen gabs dazu eine sehr gute Reportage im Fernsehen, die die Abwägung und rechtliche Sachlage sehr gut darstellte.
Ein Kind wurde entführt. Die Polizei verhaftet einen Verdächtigen, kann aber nicht sicher beweisen, das er wirklich der Entführer ist. Die Frage war, wie weit man gehen kann, um den mutmaßlichen Entführer zum Reden zu bringen. Stichwort: Folter.
Ist er wirklich der Entführer, würde das Opfer aufgrund seiner Verhaftung in akuter Lebensgefahr schweben, solange er den Aufenthaltsort nicht preisgibt. Steht nun das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit des Kindes höher als das Recht des mutmaßlichen Entführers?

Nun es ist Aufgabe von Ermittlungsbehörden zusammenzutragen was zu einer Aufklärung beiträgt. Und da will ich mal auf eine ganz persönliche Erfahrung schildern. Mein Bruder ist im Sommer 2020 bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Der Unfallgegner und seine Mitfahrer haben schwer verletzt überlebt. Zum Unfall selber und was war, gibt es bis heute offene Fragen. Der Unfallgegner beruft sich auf sein gesetzlich garantiertes Schweigerecht und mach keine Angaben zum Unfall. Soll nun ich, meine Eltern oder unser Anwalt oder die Polizei hingehen und ihn unter Androhung von Folter zu dazu bewegen eine Aussage zu machen. - Nein!

Es wäre sinnvoll und nur rechtens, wenn man Sachverhalte zusammenträgt, die nach und nach erklären was passiert, dass der Anwalt des Unfallgegners möglicherweise seinen Mandanten zu einer Aussage zu bewegt.
Genauso verhielt es sich in dem Fall, dem die Fiktion aus der ARD zu Grund lag.

--
Gruß
Uwe


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