...das Hotel hat aber gar nicht dicht gemacht... (Sammelthreads)

Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 18:02 (vor 1190 Tagen) @ Knochendochen

Ich versuche es mal mit einer Analogie:

Wenn du dir eine Karte für einen Freizeitpark kaufst und es den ganzen Tag regnet, ist das zwar blöd, aber es besteht keinerlei Erstattungsanspruch, da der Freizeitpark trotzdem seine Leistung erbringt. Ist der Freizeitpark jedoch wegen technischen Mängeln geschlossen, besteht Erstattungsanspruch, weil der Freizeitpark seine Leistung nicht erbringt.


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