Frage an österreichische Hobby Juristen (Sammelthreads)

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 10.01.2021, 15:22 (vor 1798 Tagen) @ markman


"Gilt eine Einreise durch eine Ausnahmeregel als möglich, kann selbstverständlich
der Tag auch mit Sportausübung genutzt werden."

Quarantäne muss nur der "Tourist".

Wer einmalig beruflich einreist, er muss einen PCR oder Antigen Test nachweisen, nicht älter als 72 Stunden, um nicht in Quarantäne gehen zu müssen, daneben auch

Wer regelmäßig einreist, muss das nicht nachweisen (wie meine Wenigkeit).


Was ist den regelmäßig, darunter fallen bei mir Personen die das fast täglich machen, wie Grenzpendler, aber nicht im Wochen- oder Monatsrhyth­mus.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum