15km-Regelung (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 12.01.2021, 21:04 (vor 1172 Tagen) @ Yassakka
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 12.01.2021, 21:05

Danke für die Spezifizierung meiner etwas unklaren vorausgehenden Antwort zu diesem Thema.

Hinweis: Ich arbeite an einer Corona-Info-Hotline in Bayern.

Dafür beneide ich dich garnicht.

Vielleicht kannst du mir als Hotline Mitarbeiter dann aber dennoch eine Auskunft geben:

Warum ist das Abholen einer (haushaltsangehörigen) Person von deren beruflicher Tätigkeit (oder in meinem Fall vom Bahnhof im Rahmen der Rückkehr von der beruflichen Tätigkeit) während der Ausgangssperre lt. Bayern-Corona-FAQ kein erlaubter Ausnahmegrund, es sei denn, die betroffene Person ist nicht in der Lage den ÖPNV zu nutzen?

Das oberste Gebot und die angebliche Begründung der Ausgangssperre ist die Kontaktreduktion, und dann soll die Person mit dem Taxi (zusätzlicher enger Kontakt) nach Hause fahren, obwohl ich als möglicher Abholer mit der Person später sowieso in einem Bett liegen würde? Dazu kommt, dass der Verweis auf den ÖPNV absolut haarsträubend ist, da es in Bayern nach 21 Uhr aus bekannten Gründen derzeit fast keinen Linienbusverkehr mehr gibt und Taxler sich in der Regel ebenfalls mangels Kundschaft nach Hause begeben.

Wenn dich jetzt an der Hotline jemand fragen würde, warum er denn seinen Lebenspartner in solch einer Fallkonstellation nicht abholen darf, was wäre dann deine Antwort?


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