Situation bei der Buchung bekannt??? (Sammelthreads)

Knochendochen, Mittwoch, 13.01.2021, 17:34 (vor 1788 Tagen) @ Arminius

Dass die Bahn fährt, ändert doch nichts an dem Verbot. Mit dem gleichen Argument ("das Hotel ist vorhanden") könnte dann ja auch das von uns gebuchte Hotel die Rückzahlung der von uns bezahlten Rate verweigern. Machen sie aber nicht. Vermutlich, weil sie aufgrund des Beherbergungsverbots dazu verpflichtet sind, das Geld zurückzuzahlen.

Nein, anders als die Bahn erbringt das Hotel die vertraglich vereinbarte Leistung nicht, man kann ja nicht übernachten, also besteht auch ein Erstattungsanspruch. Die Bahn erbringt aber ihre Leistung.


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