Informationen zur Ausgangssperre (Sammelthreads)

Knochendochen, Montag, 28.12.2020, 16:19 (vor 1805 Tagen) @ Administrator
bearbeitet von Knochendochen, Montag, 28.12.2020, 16:20

Ich weiß nicht, ob das hier bereits bekannt ist, aber ich habe gerade folgendes auf der Website des Bayrischen Staatsministeriums folgendes gelesen:

Meine seit längerem gebuchte Reise fällt in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre. Was muss ich beachten?

Bund und Länder appellieren eindringlich, in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen.

Vor dem Hintergrund der nächtlichen Ausgangssperre sind Reisen – soweit sie zwingend notwendig sind – grundsätzlich so zu planen, dass die Zielwohnung bis 21 Uhr erreicht bzw. der räumliche Geltungsbereich der Ausgangssperre verlassen ist.

Es wird ausnahmsweise dann nicht gegen die nächtliche Ausgangssperre verstoßen, wenn Tickets vor dem 16. Dezember 2020 gebucht wurden und nicht mehr kostenlos storniert werden können. Bitte führen Sie einen entsprechenden Nachweis im Falle einer Kontrolle mit sich z.B. Buchungsbestätigung.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Abholen von Reiserückkehrern, etwa am Flughafen oder Bahnhof, für die abholende Person nur dann einen Ausnahmetatbestand von der nächtlichen Ausgangssperre darstellt, wenn die abzuholende Person minderjährig oder unterstützungsbedürftig ist. Für die Abholung von Reiserückkehrern am Flughafen oder Bahnhof gilt: Grundsätzlich sollte das Bringen und Abholen ohne einen weiteren Kontakt erfolgen.

Bei Reisen ins Ausland sind zusätzlich die Regelungen der Einreise-Quarantäneverordnung bei Rückkehr nach Bayern zu beachten.

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Das bedeutet also, dass wenn man vor dem 16.12 einen Sparpreis oder Supersparpreis oder ein anderes, nicht kostenlos stornierbares Ticket gekauft hat, man trotzdem im Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fahren darf, obwohl man zum Beispiel nur Freunde besuchen möchte, was ja eigentlich kein triftiger Grund ist.

Gleiches gilt für Baden-Württemberg. Zwar steht das nicht in dieser Deutlichkeit dort auf der Website, aber ich habe gerade die Corona-Hotline von Baden-Württemberg angerufen und dort sagte man mir, dass diesbezüglich das gleiche gelten würde wie in Bayern.


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