Das solls geben.. ;) (Sammelthreads)

Henrik, Samstag, 23.05.2020, 22:55 (vor 1396 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von Henrik, Samstag, 23.05.2020, 22:59

Die Maskenpflicht gilt für Kunden, Nutzer, Inhaber und Beschäftigte gleichermaßen – es sei denn, Beschäftigte werden durch andere Schutzmaßnahmen wie Abtrennungen durch Plexiglas etc. geschützt.

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Inhaber, Leiter und Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung des Arbeitsplatzes durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-20_fassung_coronaschvo_...

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Tröpfchen können sich so verteilen und Erreger in die Atemluft gelangen. Daher lehnen Gesundheitsministerien die Visiere als alleinigen Schutz ab. Wer nur ein Face Shield ohne Mundschutz trägt, hält die Maskenpflicht also nicht ein. In Bayern könnte dafür ein Bußgeld von bis zu 150 Euro folgen.

https://www.businessinsider.de/wissenschaft/gesundheit/der-neueste-corona-trend-plastik...


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