Die Kulanz steckt im Detail (Sammelthreads)

Henrik, Samstag, 23.05.2020, 19:31 (vor 1578 Tagen) @ Power132

Auf eine angebotene Kulanz hat man sogar Rechtsanspruch, auch kann man sie nicht schalten und walten wie es einem passt.

Weil hier einen Rechtsanspruch auf Kulanz (den es so gar nicht gibt, wenn doch bitte die entsprechende Herleitung) eingefordert wird.

die entsprechende Herleitung wurde doch mehrfach recht ausführlich und plausibel erläutert ("intransparente Fristsetzung").

Und die Bahn ist aus meiner Sicht hier nicht in einer rechtsverbindlichen Kulanz. Die Leistung wurde eingeschränkt erbracht, BC100 Kunden hätten fahren können.

..in gewisse Teile Deutschlands aber nicht fahren dürfen
("..ist uns bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir..").

Seinen eingeforderten Rechtsanspruch bezieht er auf "eine angebotene Kulanz."

bietet ein Vertragspartner von sich aus eine Kulanz klar und deutlich an, so hat er sich daran auch zu halten, s.o.


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