So kommt die Bahn auf diesen 4.Mai als Stichtag (Sammelthreads)

WbuIV, Mittwoch, 20.05.2020, 10:54 (vor 1399 Tagen) @ gnampf

Wenn es entscheidend ist, dass der NV ab 04.05 wieder normal gefahren wäre, so würde es die Länge der Einschränkung und damit die Höhe der Entschädigung erklären. Es erklärt nicht die Frist zur Beantragung. Wenn ich es mal mit einem echten Schadensersatz vergleiche: wenn ich aufgrund eines Bauschadens stürze und mich verletze müsste ich im Sturz meinen Anspruch anmelden. Wenn ich im Aufrappeln Anspruch anmelde würde es heissen: leider zu spät


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