"aus Kulanz" kann zu einer Rechtspflicht erstarken (Sammelthreads)

Henrik, Samstag, 23.05.2020, 18:21 (vor 1395 Tagen) @ Power132

Auf eine angebotene Kulanz hat man sogar Rechtsanspruch, auch kann man sie nicht schalten und walten wie es einem passt.

Weil hier einen Rechtsanspruch auf Kulanz (den es so gar nicht gibt, wenn doch bitte die entsprechende Herleitung) eingefordert wird.

die entsprechende Herleitung wurde doch mehrfach recht ausführlich und plausibel erläutert ("intransparente Fristsetzung").

Mit seiner These des Rechtsanspruches, deckt er sich mit der Rechtsprechung.
Ersichtlich wird Dir das hier, wo es recht klar und deutlich ist:
die angebotene Kulanz bei BC25 & BC50.
Ein Inhaber einer BahnCard 50 1. Klasse füllt das Kulanz-Formular aus und erhält folgend eine Ablehnung.
Er würde dann auf dem Rechtswege sehr gute Karten haben, die angebotenen 50 Euro zugesprochen zu bekommen.

vgl.
OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10

Ansonsten bitte doch einfach den angebotenen Weg gehen.

ja.

Fahrgäste, die in der Lage sind, sich eine BahnCard 100 zu leisten, sollten grundsätzlich auch in der Lage sein, mal eben ein Zwei- oder auch Vierzeiler an den BahnCard-Service zu schicken.

Was bringt es hier zu schwadronieren?

Frust ablassen. ;)

So hat das nur was von Auskotzen

jo.


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