worauf willst Du hinaus? (Sammelthreads)

Henrik, Samstag, 23.05.2020, 19:58 (vor 1663 Tagen) @ Power132

Auf eine angebotene Kulanz hat man sogar Rechtsanspruch, auch kann man sie nicht schalten und walten wie es einem passt.

Weil hier einen Rechtsanspruch auf Kulanz (den es so gar nicht gibt, wenn doch bitte die entsprechende Herleitung) eingefordert wird.

die entsprechende Herleitung wurde doch mehrfach recht ausführlich und plausibel erläutert ("intransparente Fristsetzung").

bietet ein Vertragspartner von sich aus eine Kulanz klar und deutlich an, so hat er sich daran auch zu halten, s.o.

Ist die jemandem verweigert worden? Ich hab bisher nix gehört oder gelesen.


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