Regionalisierungsmittel sind für ÖPNV-Leistungen da (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 27.02.2013, 01:27 (vor 4787 Tagen) @ Sören Heise

Ob es rechtlich zulässig ist, langlaufenden schnellen Regionalverkehr parallel zu eigenwirtschaftlichem Fernverkehr anzubieten (sagen wir, einen IRE Ruhrgebiet - Hannover mit den IC-Halten und vielleicht zweien oder dreien dazu oder einen IRE Ruhrgebiet - Hamburg mit ähnlichem Halteschema), weiß ich nicht. Ich kann es mir vorstellen, daß man das dürfte. Ich kann mir aber auch vorstellen, daß solche langlaufenden Linien nicht unbedingt im Interesse der Aufgabenträger sind, solange sie kein Geld drucken dürfen.

Es käme darauf an. Wenn es eigenwirtschaftlicher Verkehr wäre, ja.
Wenn aber die Aufgabenträger als beauftragte Stellen der Bundesländer zur Bestellung des ÖPNV aus Regionalisierungsmitteln mit im Spiel sind, denke ich: Nein.
Denn bei dem erwähnten "langlaufenden schnellen Regionalverkehr[...] mit den IC-Halten"
dürfte es sich wohl kaum um einen der Definition aus §2 RegG entsprechenden ÖPNV handeln:

Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der
Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.

Eine ähnliche Formulierung kennen wir auch aus dem AEG (§2 (5))für den SPNV.


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