Die Ausfädelungen haben ganz bestimmt eine Höhe (Allgemeines Forum)

L.Willms, Donnerstag, 15.01.2015, 19:14 (vor 4100 Tagen) @ sb

Kauderwelsch nein danke!

--> keine höhenfreie Einfädelung von ICE aus München nach Gl.9/10
--> keine höhenfreie Ausfädelung von ICE von Gl.9/10 nach ICE-NBS Richtung Halle/Leipzig
--> keine höhenfreie Ausfädelung der ICE von Gl. 1/2 nach Eisenach
--> keine höhenfreie Einfädelung von ICE aus München nach Gl.9/10
--> keine höhenfreie Ausfädelung der ICE von Gl. 1/2 nach Eisenach

Die müssen ja auch eine Höhe haben, denn im Erdkern ist es zu heiß, und eine Eisenbahn braucht man dort auch nicht.

Mein Vorredner meint bei seinem Kauderwelsch vermutlich was ganz anderes als höhenfrei, er meinte vermutlich höhenungleich.

Dann hat das Gleis eine Höhe, fällt also nicht ins Bodenlose, aber eine andere Höhe als ein kreuzendes Gleis.

Eine klare deutsche Sprache ist doch angebracht. Selbt die gesetzesschreibende Bürokratie hat das verstanden im Eisenbahnkreuzungsgesetz und in der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung, wo höhengleiche und höhenungleiche Kreuzungen unterschieden werden.

Eine Höhe haben müssen die aber immer. Ohne gehts nicht.


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