Versammlungsfreiheit & Demokratie (Allgemeines Forum)

rotfuxx, Donnerstag, 08.11.2012, 11:06 (vor 4901 Tagen) @ Reisender

Allerdings muss man schon zwischen Abschaffung und Einschränkung unterscheiden. Denn insofern gibt es einen gravierenden Unterschied. Wie Artikel 8 Absatz 2 GG zu entnehmen ist, kann das Recht sich „unter freiem Himmel“ zu versammeln und zu demonstrieren „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“. Ein derartiger Grundrechtseingriff kann allerdings nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn er auch verhältnismäßig ist. Im Übrigen gilt der Grundsatz der „Polizeifestigkeit der Versammlung“.

Klar, das ist für mich auch keine Einschränkung des Demonstrationsrechts. Viele Grundrechte stehen im Widerspruch zueinander (Klassiker: Persönlichkeitsrecht und freie Meinungsäußerung) und bedürfen stetiger Güterabwägungen, wobei jeweils das eine "im Lichte des anderen" gesehen werden muss.

Es ging bei der von mir harsch kritisierten Aussage ja darum, dass friedliche und polizeilich gesicherte Demonstrationen allein aufgrund ihres Themas (Kritik an der Umsetzung von Infrastrukturprojekten) eingeschränkt oder verboten werden sollten.


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