Versammlungsfreiheit & Demokratie (Allgemeines Forum)

Reisender, München, Donnerstag, 08.11.2012, 10:28 (vor 4911 Tagen) @ rotfuxx

Das Demontrationsrecht ist ein zentrales demokratisches Grundrecht. Wer hier Einschränkung oder Abschaffung einfordert, muss sich leider ein anderes Staatswesen aussuchen, da es zum unveränderlichen Grundrechtekatalog (Art. 1-19 GG) gehört.

Zur Demokratie gehört neben der Meinungsfreiheit zweifellos auch die Versammlungsfreiheit. Wenn diese Grundrechte nicht gewährleistet sind, dann gibt es auch keine echte Demokratie. Deshalb sind diese Grundrechte durch Artikel 79 Absatz 3 GG auch von der so genannten „Ewigkeitsklausel“ des Grundgesetzes geschützt; sie können demzufolge nicht einmal durch eine Verfassungsänderung gänzlich abgeschafft werden!

Allerdings muss man schon zwischen Abschaffung und Einschränkung unterscheiden. Denn insofern gibt es einen gravierenden Unterschied. Wie Artikel 8 Absatz 2 GG zu entnehmen ist, kann das Recht sich „unter freiem Himmel“ zu versammeln und zu demonstrieren „durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden“. Ein derartiger Grundrechtseingriff kann allerdings nur dann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn er auch verhältnismäßig ist. Im Übrigen gilt der Grundsatz der „Polizeifestigkeit der Versammlung“.

Ich bin zum Beispiel sehr froh, dass unser Land nicht von einem Rudel ICE-Fans regiert werde, die irgendwelche Schienenautobahnen quer durch die Landschaft ziehen, damit ein paar Metropolräume möglichst schnell verbunden werden und viele Leute 100 km zum nächsten Fernverkehrshalt zurücklegen müssen. Solche Technikfantasien decken sich leider kein Stück mit dem deutschen Mobilitätsverhalten.

Volle Zustimmung!

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Foto: ICE 3 "Ingolstadt" in Köln Hbf


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