Demorecht vs. Klagemöglichkeiten (Allgemeines Forum)

rotfuxx, Donnerstag, 08.11.2012, 10:25 (vor 4903 Tagen) @ Mario

Jedoch kann eine Einschränkung der Klage- und Einwändungsmöglichkeiten von Bürgern, Initiativen und Trägeren öffentlichen Belangs gegen Projekte, die als von nationalem Interesse eingestuft werden, aus meiner Sicht in der Hinsicht sinnvoll und richtig sein. Es wird immer welche geben, denen sowas nicht schmeckt und manche klagen bekanntlich auch nur rein aus Trotz wegen der Allgemeinwut auf den Staat und der Politikverdrossenheit (siehe S21), aber dafür darf auf keinen Fall die richtige und wichtige Weiterentwicklung der Infrastruktur gefährdet werden, die für nationalen UND internationale Verkehrskorridore sehr wichtig sind. Zu viele Köche verderben eben den Brei.

Projekte von "nationalem Interesse", die es ermöglichen kurzerhand ein Grundrecht wie das Eigentumsrecht einzuschränken, sind allerhöchstens bei Naturkatastrophen (sowohl akut wie präventiv) oder anderen Gefahren für die nationale Sicherheit gegeben, aber nicht bei Infrastrukturprojekten.

Der Bund muss sich hierbei um einen Ausgleich mit den betroffenen Ländern, Landkreisen, Kommunen und Bürgern bemühen. Dauert lang, ist aber so. Es gibt keine Rechtfertigung für das vorschnelle Schaffen unabänderlicher Tatsachen. Die Klagemöglichkeit ist sowohl ein Drohpotenzial, um Interessensausgleiche schon im Vornherein zu erzielen, als auch die ultimo ratio. Es ist allerdings bei Weitem kein Joker für Partikularinteressen, die Gerichte entscheiden hier zumeist sehr ausgewogen. Gute Chancen haben die Planer immer dann, wenn das allgemeine Interesse gut belegbar ist, die Eingriffe in Eigentumsrechte minimiert wurden und für die verbliebenen Betroffenen ein Ausgleich angestrebt wurde. Schlechte Chancen rühren zumeist daher, dass sich die staatlichen Stellen aus Kostengründen einen Dreck um die Betroffenen scherten und/oder die Planungen auf veraltete (vielfach optimitische) Nutzungsvorteile aufbauten.


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