Regelung in den SCIC-NRT (DB) kann verschieden ausgelegt wer (Allgemeines Forum)

mmandl, Donnerstag, 29.09.2022, 11:19 (vor 994 Tagen) @ J-C

Tja und die DB verkauft ohne weiteres keine Fahrkarten zu einem Grenztarifpunkt, so Dinge wie die BC100 sind eher eine Ausnahme. Allerdings kann man diese in Tschechien bei der App "Muj vlak" auch als Ermäßigung für internationale Fahrkarten nutzen. Andere Netzkarten hingegen sind nicht drin.

Denkbar ist ja stets, dass man jeweils eine inländische Fahrkarte von/bis zu dem letzten/ersten echten Bahnhof dies- bzw. jenseits der Staatsgrenze erwirbt und nur für den dazwischenliegenden Abschnitt eine nach internationalem Tarif. Das ist m.E. nach SCIC zulässig, kann aber u.U. durch Regelungen wie in Ungarn unterbunden werden. Wie steht @michael_seelze eigentlich zu solch einer Kombination? Sie wurde hier glaube ich noch nicht angesprochen.

Ich schätze mal, es geht in Ungarn um die Reservierungspflicht, die man bei Fahrkarten zum Grenztarifpunkt so nicht wirklich erfüllen kann. Anderseits kann es beim Regionalverkehr wieder anders ausschauen, wer weiß.

Das Problem in Ungarn besteht ja unabhängig von den Grenztarifpunkten. Die Beförderungsbedingungen untersagen bspw. dass man mit einer Sparpreis Europa bis Hegyeshalom löst und für die Weiterfahrt eine FK nach ungarischen Binnentarif löst. Hierbei geht es v.a. darum, dass der inländische Tarif unschlagbar günstig ist, zahlreiche Ermäßigungen bis hin zur kostenlosen Beförderung existieren, und man verhindern möchte, dass dieser Vorteil für grenzüberschreitende Reisen genutzt wird. Ob es auch darum geht, von Nicht-Ungarn einen höheren Fahrpreis verlangen zu können (formal gibt es keine solche Diskriminierung, aber tatsächlich betrachtet wird ein Ungarn dem ZUB schon eher glaubhaft machen können, dass er erst in Hegyeshalom eingestiegen ist), mögen andere beurteilen.


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