Hab eine Antwort von den ÖBB bekommen (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 26.09.2022, 14:00 (vor 670 Tagen) @ J-C

Was ich in Erfahrung bringen konnte:

Der SCIC-NRT regelt nur den Verkauf von internationalen Fahrkarten. Ob Inlandstarife zugelassen sind, regelt nicht der SCIC-NRT, sondern jede Bahn selber.

Das auf die Frage, ob ich 2 Inlandsfahrscheine zu einer internationalen Fahrt kombinieren kann.

Jede Bahn regelt es selber und wie gesagt, wo ein Tarif endet, enden auch dessen Bestimmungen.


Das sehe ich auch so.

Die Tschechen berechnen für Transitfahrten durch das Land den teuren Internationalen Tarif. Das haben sie eben so festgelegt.

Was sagt denn die ÖBB dazu, wo der Beförder Wechsel sattfindet, ob in Breclav oder in Breclav (Gr), die DB schreibt dazu ja was.
Dann könnte das Klimaticket ja auch bis Breclav gültig sein.


Der Befördererwechsel findet direkt auf der Grenze statt. Dies wurde 1964 in einem Staatsvertrag (Seite 15 des Dokuments, Rechtsinformationssystem (RIS) der Republik Österreich) festgesetzt und seitdem gibt es auch daran keine Änderung. Die Gültigkeit wurde entsprechend auf die Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei umgesetzt.

Das heißt, dieser Grenztarifpunkt nach Tschechien und die Slowakei aus einer Zeit, als es noch den eisernen Vorhang gab.

ok,
dann sind die Angaben der DB falsch, hat mich auch gewundert gehabt.
Also so wie eigentlich schon immer.
Darf die ÖBB den in Tschechien als eigenes EVU überhaupt fahren, oder sind das Trassen der CD?

RegioJet als privater Betreiber kann da natürlich was eigenes festlegen.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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