Hab eine Antwort von den ÖBB bekommen (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 26.09.2022, 13:54 (vor 747 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von J-C, Montag, 26.09.2022, 13:59

Was ich in Erfahrung bringen konnte:

Der SCIC-NRT regelt nur den Verkauf von internationalen Fahrkarten. Ob Inlandstarife zugelassen sind, regelt nicht der SCIC-NRT, sondern jede Bahn selber.

Das auf die Frage, ob ich 2 Inlandsfahrscheine zu einer internationalen Fahrt kombinieren kann.

Jede Bahn regelt es selber und wie gesagt, wo ein Tarif endet, enden auch dessen Bestimmungen.


Das sehe ich auch so.

Die Tschechen berechnen für Transitfahrten durch das Land den teuren Internationalen Tarif. Das haben sie eben so festgelegt.

Was sagt denn die ÖBB dazu, wo der Beförder Wechsel sattfindet, ob in Breclav oder in Breclav (Gr), die DB schreibt dazu ja was.
Dann könnte das Klimaticket ja auch bis Breclav gültig sein.

Der Befördererwechsel findet direkt auf der Grenze statt. Dies wurde 1964 in einem Staatsvertrag (Seite 15 des Dokuments, Rechtsinformationssystem (RIS) der Republik Österreich) festgesetzt und seitdem gibt es auch daran keine Änderung. Die Gültigkeit wurde entsprechend auf die Rechtsnachfolger der Tschechoslowakei umgesetzt.

Dort steht auf Artikel 4, Abschnitt 6:

(6) Der Tarifschnitt liegt für alle Grenzübergänge auf der Staatsgrenze.

Das heißt, dieser Grenztarifpunkt nach Tschechien und die Slowakei stammt aus einer Zeit, als es noch den eisernen Vorhang gab.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?


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