Sicher. (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Mittwoch, 21.09.2022, 18:08 (vor 752 Tagen) @ JeDi

Ohh, du hast konkrete Tarifbestimmungen, die es explizit verbieten, Inlandsfahrkarten an den Anstoßpunkten zu verbinden? Hab ich ja bisher nicht gesehen. Hab mir extra noch im ÖBB-Handbuch die Bestimmungen angeschaut und bin daran gescheitert, irgendetwas in die Richtung zu finden.

Und vor allem, solche Tarife sind dazu da, das Entgelt für eine bestimmte Leistung zu bestimmen. Schlussendlich geht es darum, dass die Einnahmensicherung gewährleistet ist.

Wenn ich z.B. von Bad Schandau nach Decin fahre, will die DB bis zur Grenze bei Schöna ihr Geld sehen und die CD von dort aus bis zum Ziel ihr Geld. Um dem Fahrgast es zu ersparen, 2 Fahrkarten zu erwerben, gibt es einen Tarif, auf den sich beide Bahnen geeinigt haben, den "Special Conditions of International Carriage" (SCIC) in der Form "Non Reservation Ticket" (NRT). Also ein spezieller Tarif, der sicherstellt, dass man mit nur einer Fahrkarte über die Grenze kommt. Gleichzeitig kann der Beförderer im einen Land u.U. nicht den Inlandstarif des Beförderers im anderen Land verkaufen bzw. darf dies an sich nicht. Der Fahrgast möchte/muss aber die Fahrkarte im jeweils anderen Land kaufen. Damit dies auch gewährleistet ist, kann dieser auch reine Inlandsstrecken zum entsprechenden Tarif erwerben. Derzeit kriegt dieser auch noch bei Vorlage einer Ermäßigungsfahrkarte einen Rabatt namens RailPlus.

Klingt toll und das kann es durchaus auch sein.

Jetzt hat der Fahrgast aber keinen Bedarf dafür, weil dieser für einen Teil der Grenze bereits ein fixes Netzticket hat und bei der anderen Seite die Möglichkeit hat, direkt die Fahrkarte nur zur Grenze zu erwerben. Was hat man also?

Auf der einen Seite der Grenze hat man eine gültige Fahrkarte und auf der anderen Seite nicht, ohne auch nur einen Mikrometer Lücke hat man die vollständige Strecke gemäß den gültigen Tarifbestimmungen abgedeckt. Damit ist die Einnahmensicherung gewährleistet und es entsteht den beteiligten Bahnen kein Schaden (Es sei denn, man sieht es als Schaden an, wenn man den teuren SCIC nicht anwendet. Aber es steht ja nicht geschrieben, dass für Fahrten jenseits der Grenze dieser zwingend anzuwenden ist.

Richtig: Es ist u.U. nicht gestattet, auf der selben Strecke innerhalb des Tarifs des Beförderers zu stückeln. Man kann nicht auf einer ohne Halt befahrenen Strecke 2 Fahrkarten mit Stückelung bei einer Station ohne Halt erwerben (wobei es da auch gewisse Ausnahmen geben kann).

Nur, aus Sicht beider Tarife hat man die vollständige Strecke absolviert und keine Stückelung angewandt, weil die eine Fahrkarte jenseits des Geltungsbereichs des Tarifs des anderen Beförderers liegt. Mit anderen Worten, die Fahrkarte des einen Landes existiert aus der Sicht des Tarifs des anderen Landes nicht.

So nach dieser absolut überflüssigen Interpretation des Sachverhalts (ich hoffe, dass ich bald die Gelegenheit kriege, die Sicht des Beförderers selbst zu sehen.

Ich persönlich habe kein Problem, wenn ich völlig falsch liege. Meine Güte, meine Existenz in diesem Forum wäre ernsthaft bedroht, wenn ich nur hier sein dürfte, wenn ich richtig liege.

Nur finde ich diese Dinge irgendwie schon spannend. Ich bin ein Mensch, der sehr schnell sich in eine völlig überflüssige, aber gleichzeitig doch irgendwie sehr detailreiche Diskussion hineinziehen lässt oder diese in eine solche Richtung hinführt. In sofern bin ich eigentlich schon gespannt, ob des Ausgangs.

Und jetzt mal aus Spaß an der Freude, gehen wir einfach mal so davon aus, dass deine Meinung korrekt ist. Kann ja gut sein, du liegst ja meistens richtig (wobei bei der Debatte über Freilassing es sich herausstellt, dass die beteiligten Akteure unterschiedliche Auffassung haben. Der Herausgeber des Klimatickets ist der Meinung, dass es sehr wohl im Fernverkehr nach Freilassing gilt).

Ich warte auf den Fall, wo das vor Gericht kommt. Ich fürchte nur, da kann ich lange warten, darauf wird es im Zweifel kein Beförderer ankommen lassen, weil ein kompetenter Anwalt diese suggerierte Regelung nach allen Regeln der Kunst zerlegen wird.

--
Mit freundlichen Grüßen
*Möwengeräusche*

Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?


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