Danke hierfür (Allgemeines Forum)

Sportdiesel612, Donnerstag, 22.09.2022, 11:52 (vor 751 Tagen) @ J-C

Den Abschnitt habe ich natürlich auch gelesen. Kleines Problemchen: eine DB-Fahrkarte kriegt man auch für Binnenrelationen. Jetzt wissen wir, dass die DB in Deutschland auf Binnenrelationen eher keine NRT-Fahrkarten verkauft. Eine DB-Fahrkarte kann theoretisch auch für Relationen, die nur im Ausland stattfinden, erworben werden. Trotzdem kann man auch was anderes als ein NRT dort erwerben.

Meine Schlussfolgerung: hier wird nicht definiert, wo eine Tarifhoheit besteht, sondern unter welchen Umständen eine SCIC-Fahrkarte zustande kommen kann.

Alles andere wäre für mich zumindest etwas zu wild.

Ist doch egal, ob NRT oder nicht, es gilt in jedem Fall BB PERSONENVERKEHR in Deutschland, incl. Preis.

Vielleicht muss man das auch größer angehen. Die Wikipedia schreibt

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_den_internationalen_Eisenbah...

Es gilt auch nicht mehr, dass die internationalen Tarife die Verbindungen bestimmen, für die internationale Fahrausweise ausgegeben werden. Sofern Beförderer als aufeinander folgende Beförderer zusammenarbeiten, treffen sie Vereinbarungen über die Preisberechnung und Aufteilung des Beförderungspreises untereinander.

Da kann sich mal jemand schlau machen, mir ist das zu daneben.

Im COTIF 1999 (Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr) steht im Anhang A, Artikel 7 Beförderungsausweis:

§2 In den Beförderungsausweis sind mindestens einzutragen:
a) der Beförderer oder die Beförderer;
b) die Angabe, dass die Beförderung auch bei einer gegenteiligen Abmachung diesen Einheitlichen Rechtsvorschriften unterliegt; dies kann durch die Abkürzung CIV geschehen;

Also eine Fahrkarte mit CIV und alles ist gut.


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