OT: Grenzpunkte und internationaler Tarif (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Mittwoch, 21.09.2022, 10:14 (vor 576 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von J-C, Mittwoch, 21.09.2022, 10:17

Die grundsätzliche Geltung der ergibt sich aus der Internationalen Fahrt. Die Fahrt als solche findet ja außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Binnentarife statt - da du an Grenztarifpunkten nicht aussteigen kannst sind auch keine Konstrukte mit zwei Fahrten denkbar. Den Rest regeln die SCIC-NRT, zum Beispiel in der Definition eines Grenztarifpunktes.

Und deswegen kann man auch dennoch 2 Fahrkarten für die selbe Fahrt ohne Halt haben. Also die Netzkarte und das Anschlussticket (was auch eine Netzkarte sein kann). Und nicht zuletzt, es geht um die Einnahmensicherung auf der tschechischen Seite, die ist bereits gegeben, wenn man eben eine Fahrkarte von oder zur Grenze hat.

Dass das im Regelfall nicht beanstandet wird, hatte ich ja bereits geschrieben. Grade in Tschechien werden aber Szenarien wie Binnentarif im Transit sehr wohl und regelmäßig beanstandet.

Bin nur auf der anderen Seite des tschechischen Globus, wo der ÖBB-Kontrolleur die Einnahmensicherung übernimmt (und das auch ernsthaft angeht)

Ein weiteres Indiz ist, dass die CD bei Angabe einer bestimmten Fahrkartenkombination (zum Beispiel „mit BC100 von Prag nach Berlin“) auch den Inlandsanteil zum SCIC-NRT abfertigen, einen Fahrschein bis Schöna (Gr) gibts nur, wenn man ihn explizit verlangt.

Weil man dann ein internationales Ticket mit Ermäßigung erwirbt.

Genau, also eine Fahrkarte des Inlandstarifs. Zu einer vorhandenen Inlandsfahrkarte kann NRT ab Grenze ausgegeben werden, nicht umgekehrt. Der Automat am S-Bahn-Hp hier um die Ecke verkauft zum Beispiel nur Deutschlandtarif bis zur Grenze - das ist ein weiterer Anwendungsfall. Auch und grade in Tschechien gibts ja einige Verkaufsstellen, wo eben nur Binnentarif verkauft wird.

Du kriegst am Automaten eine Fahrkarte zum Grenztarifpunkt? Ich habe übrigens immer noch keine Bestimmungen gelesen, die dem SCIC die alleinige Tarifhoheit verleihen.

3. Ist es nicht möglich, dass ÖBB und CD nicht einfach andere Bezeichnungen für den selben Tarifpunkt anwenden? Wieso nennt die ÖBB den Grenztarifpunkt denn sonst Breclav (Gr) und nicht z.B. Bernhardsthal (Gr), wenn es zwei verschiedene Tarifpunkte sein sollen?

Weil im NRT der Grenztarifpunkt gleich heißen soll. Andere Beförderer machen das anders, PKP IC nennt Frankfurt (Oder) (Gr) im Binnentarif zum Beispiel Kunovice(Gr).

Nochmal, wo steht, dass der NRT die alleinige Tarifhoheit hat? Wenn du mir das am Beispiel zwischen Deutschland und Tschechien darlegen kannst, würde ich das vielleicht verstehen können, so als absolut unfähiger Student.

Meine Fahrkarten werden bislang anstandslos akzeptiert, die Fahrkarte zur Grenze wird dabei auch mitkontrolliert und da ich sie mal vergaß mitzunehmen, musste ich halt auch 2,40€ extra beim Zugbegleiter zahlen.

Bist du des Lesens mächtig? Dass das im Regelfall nicht beanstandet wird, schrieb ich ja. 2,40 für Breclav - Breclav(Gr) ist übrigens NRT und nicht CD-Tarif.

Weil der ÖBB-Zugbegleiter keinen CD-Tarif verkaufen kann.

Es ist nicht zu 100% meine Schuld, dass man eine nicht besonders gut dokumentierte Tatsache präsentiert und ich eine absolut unnötige Diskussion aufspanne, die in der Realität zu Recht keine Relevanz hat.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)


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