Klimaticket und BahnCard 100 (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 28.09.2022, 18:01 (vor 565 Tagen) @ mmandl

Das kombinieren von 2 Inlandsfahrkarten geht wie z.B. auch Klimaticket und BC 100, beides sind ja wohl Inlandsfahrkarten.


Das funktioniert aufgrund der Besonderheit der Gemeinschaftsbahnhöfe mit dem Tarifschnitt in der Mitte des Empfangsgebäudes. Es werden zwei nationale Reisen unternommen. Wenn dann ein Fahrgast eine internationale Reise durchführt, indem er im Zug sitzen bleibt, wird dies kaum zu kontrollieren sein.


Das mit der "Mitte des Empfangsgebäudes" mag für den Nicht-Juristen vielleicht eine ganz plastische Darstellung sein. Tatsächlich handelt es sich aber (Eisenstein lasse ich jetzt mal außen vor) einfach um eine rechtliche Konstruktion, bei der der gesamte Bahnhof beiden Tarifbereichen zugeordnet ist. Sonst müsste man ja auch den Bahnsteig in der Mitte teilen, sodass der an der Spitze des Zugs reisende Fahrgast streng genommen schon eine grenzüberschreitende Fahrkarte benötigen würde.

Und ich hatte diese "rechtliche Konstruktion" aus dem Staatsvertrag mit Österreich bisher wörtlich genommen. Der Fahrgast, der am Gemeinschaftsbahnhof im Zug verbleibt, der zuvor die Staatsgrenze gequert hat oder noch queren wird, tätigt eine internationale Reise. Der am Gemeinschaftsbahnhof den Zug nach Ankunft aus dem Nachbarland verlassende bzw. ihn zur Reise ins Nachbarland besteigende Fahrgast profitiert zwischen Deutschland und Österreich von einer weiteren Regelung des Staatsvertrages, welche sinngemäß festlegt, dass auf der Grenzbetriebsstrecke zwischen Staatsgrenze und Gemeinschaftsbahnhof der Fahrgast tariflich nicht schlechter gestellt werden darf als im Nachbarstaat.


Bei deiner Lesart der SCIC würde sich ein Fahrgast aber wohl auch in einer rechtlichen Grauzone befinden, oder?

Ja, kann man so bezeichnen.

Anders sähe die Sache bei Scharnitz (Gr) aus.


Hier kommt es zunächst einmal darauf an, ob die jeweilige Netzfahrkarte die Fahrt überhaupt bis zu dem virtuellen Grenztarifpunkt zulässt oder ob diese nur bis zu dem letzten richtigen Bahnhof vor der Staatsgrenze gültig ist.

Sehr richtig.

Ähnlich verhält es sich ja z.B. bei den Ländertickets. Diese sind meiner Erinnerung nach (von Ausnahmen abgesehen) nur bis zum letzten Bahnhof vor der Landesgrenze gültig; soweit der Fahrgast aber ein anderes Länderticket besitzt, dass sich unmittelbar an die Landesgrenze anschließt, gelten beide Ländertickts bis zur politischen Landesgrenze.

Letzteres ist dann in den Tarifbestimmungen explizit festgelegt.


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